Studium

Zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2021


Was ist Raumplanung?

Raumplanung ist eine sachbereichsübergreifende Planungswissenschaft mit starkem räumlichem Bezug aller Problemstellungen und Lösungsansätze.

Die Raumplanung beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Anforderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft an die Siedlungsgebiete und Naturräume des Menschen und den sich daraus ergebenden Chancen und Konflikten.



Das Studium Raumplanung im Überblick

Das Bachelor- und das Masterstudium der Raumplanung erfreuen sich zwar zunehmender Bekanntheit, dennoch sind die Studierendenzahlen im Vergleich zu anderen Studien sehr niedrig.  Die Studien werden in dieser Form in Österreich ausschließlich an der Technischen Universität Wien angeboten.

Das Bachelorstudium der Raumplanung hat eine vorgesehene Dauer von sechs Semestern. Hier werden vor allem Grundlagenwissen, das methodische Rüstzeug und räumliche Systemzusammenhänge vermittelt. Dieser Studienabschnitt schließt mit dem Titel Bachelor of Science ab.

Im auf das Bachelorstudium aufbauende Magisterstudium beträgt die Mindeststudienzeit vier Semester. Es dient den Studierenden dazu sich im Rahmen von Wahlmodulen in bestimmten Bereichen zu vertiefen.

Einen hohen Stellenwert im Studium hat die Absolvierung von insgesamt drei umfangreichen, praxisnahen Projekten, die in Teamarbeit erarbeitet werden. Die Inhalte dieser Projekte sind:

  • Projekt 1: Raumplanerischer/Städtebaulicher Entwurf (Bachelorstudium)
  • Projekt 2: Räumliche Entwicklungsplanung (Bachelorstudium) – einige Beispiele findet ihr hier
  • Projekt 3: Studierende können ein Projekt aus vielfältigen angebotenen Themenfeldern der Raumplanung wählen. Die Projektebene bewegt sich zwischen lokal bis international.

Das Studium ermöglicht an Exkursionen im In- und Ausland teilzunehmen und mittels Summerschools, Auslandssemester oder -jahre mit anderen in- und ausländischen Institutionen und Universitäten in Kontakt zu kommen.

Eine gute Übersicht über die Pflichtlehrveranstaltungen und den Aufbau des Studiums bietet diese Webseite.



Tätigkeitsfelder

AbsolventInnen der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung sind befähigt, in folgenden Tätigkeitsfeldern zu arbeiten:

  • Gesamtstaatliche, zwischen- und überstaatliche Raumordnung (EU)
  • Landes- und Regionalplanung
  • Regionalanalyse, Regionalentwicklung und -politik
  • Kommunale Entwicklungs-, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
  • Städtebauliche Gestaltungsaufgaben
  • Stadt-, Quartiers- und Dorferneuerung
  • Standort-, Immobilien- und Projektbewertung
  • Projektentwicklung und Immobilienmanagement
  • Stadt- und Regionalmarketing
  • Verkehrssystemplanung
  • Siedlungsspezifische Konzepterstellung für technische Ver- und Entsorgungssysteme (insbesondere Wasser, Abwasser Abfall, Energie, Telekommunikation)
  • Siedlungsspezifische Konzepterstellung für Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport, Sicherheit usw.
  • Landschafts- und Freiraumplanung
  • Tourismus- und Naherholungsplanung
  • Kommunikation, Moderation und Mediation in räumlichen Planungsverfahren und raumbezogenen Konfliktsituationen



Berufsoptionen

In den oben genannten Tätigkeitsfeldern können insbesondere folgende Berufsoptionen ergriffen werden:

  • Ingenieurkonsulent*in für Raumplanung (Berufsberechtigung für Raumplanung als Ausübung eines freien Berufes, Inhaber(in) des Rechts zur Beurkundung planerischer
    Sachverhalte)
  • Beamte*r oder Angestellte*r von öffentlichen Institutionen (Gebietskörperschaften, Kammern, Fonds, Bildungs- und Forschungseinrichtungen)
  • Inhaber*in eines Technischen Fachbüros für Raumplanung (gewerberechtliche Berufsberechtigung, ohne Beurkundungsrecht), zumeist mit Spezialisierung für einzelne Fachbereiche (z.B. Wohnungswesen, Verkehr, Regionalplanung, Evaluierung branchenspezifischer Wirtschaftsstandorte, Fachplanung in Entwicklungsländern,
    Umweltplanung usw.)
  • Angestellte*r von Ziviltechnikern, Planungsbüros und sonstigen Firmen (Entwicklungsgesellschaften, Wirtschaftsparks u. dgl.) sowie von Nicht-Regierungsorganisationen bzw. gemeinnützigen Einrichtungen
  • auf Basis von projektbezogenen Werkverträgen oder von verwandten Vertragsformen im Übergangsbereich zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeiten wirkende Raumplaner*innen.

Immer mehr werden die Kompetenzen der Raumplaner*innen aber auch in anderen Berufsfeldern gefragt!