Studienplan

Zuletzt aktualisiert am 5. April 2022

Bachelorstudium

  • 150 ECTS Pflichtlehrveranstaltungen (davon 30 ECTS Projekte und 10 ECTS Bachelorarbeit)
  • 12 ECTS Wahlmodule (2 Wahlmodule zu je 6 ECTS)
  • 18 ECTS Freie Wahl

Verpflichtende Voraussetzungen
Studieneingangs- und Orientierungsphase (Orientierungsphase mit 3 ECTS und Raumwerkstatt mit 6 ECTS) für den Besuch von Lehrveranstaltungen ab dem 3. Semester
Stadtraumanalyse und Entwurfstechniken ist künftig verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt 1 – Städtebaulicher Entwurf
P2-Vorbereitungsseminar künftig ist künftig verpflichtende Voraussetzung für für die Teilnahme am Projekt 2 – Räumliche Entwicklungsplanung

Die Übergangsbestimmungen gelten für alle vor dem WS2021 zugelassenen Studierenden. Lehrveranstaltungen vom alten Studienplan werden mithilfe der Äquivalenzliste auf den neuen Studienplan übertragen.

Masterstudium

  • 75 ECTS Pflichtlehrveranstaltungen (davon 30 ECTS Diplomarbeit und 12 ECTS Projekt)
  • 36 ECTS Wahlmodule (2 x 18 ECTS) – 9 ECTS eines Wahlmoduls sind Kernfächer und somit fix zu absolvieren – 9 ECTS lassen sich aus einem Pool an passenden Ergänzungsfächern auswählen
  • 9 ECTS Freie Wahl

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien.

Die Übergangsbestimmungen gelten für alle vor dem WS2021 zugelassenen Studierenden. Lehrveranstaltungen vom alten Studienplan werden mithilfe der Äquivalenzliste auf den neuen übertragen.

Eckpunkte des neuen Studienplans

  • Die neuen Studienpläne für Bachelor und Master wurden mit dem Mitteilungsblatt 27/2021 vom 30. Juni 2021 veröffentlicht.
    Sie sind zusammen mit den Übergangsbestimmungen mit dem 1. Oktober 2021 in Kraft getreten.
  • Vereinheitlichung der LVA-Formate auf 3, 6, 9, 12 ECTS
  • “Entschlackung“ des Bachelorstudiums
  • Verbesserung des Wahlangebots im Bachelor
  • Inhaltliche Profilierung des Masterstudiums
  • Leichtere Austauschbarkeit mit der Architektur im Master
  • Mehr Flexibilität im Wahlbereich des Masters
  • Einfacher Umstieg von den alten in die neuen Studienpläne

Veraltete Informationen